Allgemeine Geschäftsbedingungen der GAB -Weißwasser Stand: Januar 2006 § 1 Geltungsbereich (1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der GAB Weißwasser erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. (2) Angebote Der GAB Weißwasser können vor Annahme durch den Kunden jederzeit zurückgenommen bzw. abgeändert werden. § 2 Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (1) Die von der GAB präsentierten Waren stellen ein Angebot dar. Mit der Bezahlung, ausschließlich in bar, erkennt der Käufer die AGB an und der Vertrag gilt als geschlossen. (2) Die von der GAB Weißwasser genannten Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. (3) Das Zustandekommen des Vertrages bedarf nicht der Schriftform. (4) Waren können für 24 Stunden reserviert werden. Eine Reservierung von Waren muss nicht zum Vertragsabschluß führen. (5) Kleinteile kann der Käufer selbst mitnehmen. Möbel und große, sperrige Waren können innerhalb von Weißwasser vom Auftragnehmer kostenlos angeliefert werden. Die Anlieferung außerhalb von Weißwasser ist vom Kunden gem. Preisliste zu zahlen und ist diesem bei Vertragsabschluß mitzuteilen. (6) Werden Liefertermine verbindlich vereinbart, die der Kunde dann schuldhaft nicht einhält, oder verweigert der Kunde schuldhaft die Abnahme, trägt er die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten. (7) Der Kunde hat zum Zeitpunkte des Liefertermins die tatsächlichen Voraussetzungen zu schaffen, die eine Lieferung ermöglichen (z.B. Aufzugserweiterungen, Transportwege offen halten, Anwesenheit, Zufahrtsmöglichkeit u. a.). In diesem Zusammenhang durch den Kunden schuldhaft verursachte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. (8) Zu erbringende Dienstleistungen werden vor Beginn der Arbeiten in bar entrichtet. § 3 Gewährleistung (1) Der Auftraggeber hat die gelieferten Waren unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen und dies bei Anlieferung entsprechend zu quittieren. Bei offenkundigen Transportschäden sind diese unverzüglich bei Auslieferung schriftlich mitzuteilen. Im Fall von Transportschäden hat der Auftraggeber die GAB Weißwasser nach besten Kräften bei der Aufklärung zu unterstützen. (2) Alle gebrauchten Waren können Gebrauchsspuren aufweisen. Dies stellt keinen Mangel dar. Auf eventuelle Mängel wird der Käufer bereits im Angebot, spätesten bei Vertragsabschluß hingewiesen. Ein Mangel liegt vor, wenn die Beschaffenheit der Sache von dem abweicht was vereinbart ist oder die Sache sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. (3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Auslieferung der Waren. Diese Frist wird durch die Ausführung von Gewährleistungsarbeiten nicht verlängert. Bei gebrauchten Artikeln ist die Gewährleistung für Verschleißteile und eingebaute Verbrauchsmaterialien sowie durch solche Teile verursachte Folgeschäden an dem gebrauchten Artikel ausgeschlossen. (4) Der Kunde/Auftraggeber hat Mängel und von der GAB Weißwasser nicht verschuldete Fehlleistungen unverzüglich bzw. spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware gegenüber der GAB Weißwasser geltend zu machen. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Kunden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist die GAB Weißwasser berechtigt, aus den Mängeln und Fehlleistungen resultierende Ansprüche des Kunden/Auftraggebers abzulehnen. Der Kunde/Auftraggeber trifft die volle Beweislast für die Mangelhaftigkeit der gebrauchten Ware. (5) Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, liefert die GAB Weißwasser, wenn vorhanden, Ersatz, oder bessert nach. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nachbesserung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. (6) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. (7) Wählt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. (8) Die Gewährleistungsfrist von Elektroherden oder sonstigen Elektrogeräten ist ausgeschlossen, wenn das Gerät nicht gem. den gesetzlichen Bestimmungen in Betrieb genommen worden ist, insbesondere nicht fachgerecht angeschlossen worden ist. Die GAB Weißwasser haftet nicht für Mängel die auf falsche bzw. unsachgemäße Bedienung oder auf unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden zurückzuführen sind. (9) Für den Verkauf von Gebrauchtwaren, die in der Möbel- und Gebrauchtartikelbörse als Rarität gesondert ausgezeichnet sind, gilt folgendes: die GAB Weißwasser und der Kunde vereinbaren, dass die verkaufte Sache sich nicht für die gewöhnliche Verwendung einer Sache gleicher Gattung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Gattung üblich ist. Vielmehr handelt es sich bei der verkauften Sache um ein Sammlerexemplar, das ausschließlich Ansichts- oder Dekorationszwecken dient. Eine tatsächliche Eignung für die gewöhnliche Verwendung ist nur zufällig und begründet keine Verpflichtungen der GAB Weißwasser. § 4 Eigentumsvorbehalt (1) Waren werden kostenlos vom Spender überlassen und sind mit Abholung Eigentum der GAB Weißwasser. (2) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der GAB Weißwasser (Vorbehaltsware), soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. (3) Alle Spenden werden mittelbar und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet. § 5 Rechtswirksamkeit (1) Sollten einzelne Vereinbarungen der Vertragspartner oder einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenigen des zugrunde liegenden Geschäfts nicht. § 6 Sonstige Vereinbarungen (1) Änderungen und Ergänzungen zu Verträgen und Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen § 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist - soweit dies gesetzlich zulässig ist oder sich aus der Natur des Rechtsgeschäftes nichts anderes ergibt – Weißwasser. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. gemeinnützige Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Weißwasser GAB 02943 Weißwasser H.-Hertz-Str. 1